Urteil zu Afghanen-Wegweisungen
In der Schweiz dürfen junge Männer aus Afghanistan unter strengen Bedingungen in ihr Heimatland weggewiesen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem endgültigen Referenzurteil entschieden.

Foto: Manecke / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein wichtiges Signal in der Schweizer Asylpolitik gesetzt: Junge afghanische Männer können grundsätzlich in ihr Heimatland zurückgewiesen werden – allerdings nur dann, wenn besonders günstige Umstände vorliegen und ihnen unter der Herrschaft der Taliban keine besondere Gefahr droht.
Leitentscheid mit Folgen
Das Urteil hat Gewicht, weil beim Staatssekretariat für Migration in den vergangenen anderthalb Jahren bereits 200 Wegweisungen gegen afghanische Männer ausgesprochen wurden. Viele dieser Fälle landeten vor Gericht und warteten auf genau diesen Grundsatzentscheid. Das nun veröffentlichte Referenzurteil ist endgültig und kann nicht mehr weitergezogen werden.
Ausgangspunkt war der Fall eines jungen Afghanen, der Ende 2024 in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt hatte. Das Staatssekretariat für Migration lehnte den Antrag ab. Begründung: Der Mann sei gesund, jung, habe keine familiären Verpflichtungen, verfüge über Berufserfahrung und könne in Afghanistan auf Unterstützung durch seine Familie zählen. Das Gericht hat diese Einschätzung nun bestätigt.
Nur in Ausnahmefällen zumutbar
Gleichzeitig macht das Gericht klar, dass Rückführungen nach Afghanistan weiterhin nur sehr eingeschränkt möglich sind. Zwar habe sich die Sicherheitslage seit der Machtübernahme der Taliban nach Ansicht des Gerichts verbessert. Problematisch blieben aber vor allem die wirtschaftliche, gesellschaftliche und humanitäre Lage sowie die Menschenrechtslage.
- besonders kritisch für Frauen
- heikle Situation für religiöse und ethnische Minderheiten
- Wegweisung nur bei günstigen individuellen Voraussetzungen
Wie weit das Urteil nun auf andere hängige Verfahren übertragen werden kann, bleibt offen. Auch praktisch dürften Ausschaffungen schwierig bleiben – unter anderem, weil es keine Direktflüge nach Afghanistan gibt. Ende Juli waren 15'574 Menschen aus Afghanistan im Asylprozess in der Schweiz registriert.
Quelle: SRF