Mehr Handgepäck gratis
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden: Flugpassagiere dürfen mehrere Handgepäckstücke kostenlos mit in die Kabine nehmen, wenn sie zusammen ins erlaubte Maß passen. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen eine spanische Airline.

Gute Nachricht für viele Flugreisende: Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Passagiere nicht auf nur ein einziges Handgepäckstück festgelegt werden dürfen. Entscheidend ist laut Urteil nicht die Anzahl der Taschen, sondern ob sie zusammen die erlaubten Maße einhalten und unter den Vordersitz passen.
Ausgelöst wurde der Fall durch eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die spanische Airline Vueling. Die Fluggesellschaft wirbt bei Buchungen mit „einem Handgepäckstück“, das kostenlos mitgenommen werden darf. Wer zusätzlich einen kleinen Koffer oder sogar nur eine zweite Tasche dabeihat, sollte nach den bisherigen Regeln extra zahlen. Genau das hielten die Verbraucherschützer für unzulässig.
Gericht stärkt Rechte der Reisenden
Die Richter in Hamm folgten dieser Sicht. Vueling darf die bisher verwendete Klausel laut Urteil nicht weiter nutzen. Nach Auffassung des Gerichts gibt es keinen sachlichen Grund, warum Reisende nicht auch zwei oder mehr Taschen ohne Zusatzkosten mit an Bord nehmen dürfen — solange alles zusammen in den vorgesehenen Platz passt.
- Kostenloses Handgepäck bleibt erlaubt
- Mehrere Stücke sind möglich
- Wichtig ist nur das Gesamtmaß
- Zusatzgebühren für Aufgabegepäck bleiben davon unberührt
Bezug auf EU-Recht
Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014. Damals wurde Handgepäck als unverzichtbarer Teil einer Flugreise eingestuft, sofern Gewicht und Größe angemessen sind. Offen bleibt allerdings, wo genau diese Grenze liegt. Klar ist auch: Das Urteil aus Hamm betrifft nicht Gepäck, das zusätzlich aufgegeben wird oder zu schwer ist. Dafür dürfen Airlines weiterhin Gebühren verlangen, weil ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
Eine Revision zum Bundesgerichtshof hat das OLG Hamm nicht zugelassen. Die Airline kann dagegen noch Beschwerde einlegen. Die Chancen auf Erfolg gelten in solchen Fällen jedoch als eher gering.