Karlsruhe bremst Bundestag aus
Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundestag wegen der schleppenden Prüfung von Wahleinsprüchen zur Bundestagswahl 2025 gerügt. Von 1.041 Einsprüchen sind bisher nur 450 bearbeitet worden.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag bei der Prüfung der vergangenen Bundestagswahl deutlich die Leviten gelesen. Nach einer Entscheidung aus Karlsruhe arbeitet das Parlament die Einsprüche gegen die Wahl nicht schnell genug ab. Dabei geht es um ein zentrales Verfahren: Über die Wahlprüfung soll geklärt werden, ob die Abstimmung korrekt lief und das Parlament rechtmäßig zusammengesetzt ist.
Hintergrund sind 1.041 Einsprüche gegen die Bundestagswahl 2025. Erledigt wurden bislang aber nur 450 Fälle. Für Karlsruhe ist das zu wenig. Die Richter verwiesen darauf, dass der vorherige Bundestag im vergleichbaren Zeitraum schon über rund 2.000 Einsprüche entschieden hatte. Das Parlament müsse die steigende Zahl an Beschwerden bewältigen und seiner Aufgabe zügig und sachgerecht nachkommen.
Karlsruhe fordert mehr Tempo
Aus Sicht des Gerichts begann die Verzögerung schon früh. Obwohl der Bundestag bereits im März 2025 erstmals zusammentrat, wurden die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses erst im Juni gewählt. Einen zwingenden Grund dafür sieht Karlsruhe nicht. Die Kontrolle der Wahllegitimation dürfe nicht davon abhängen, wie Mehrheiten verteilt sind, wie Koalitionen verhandelt werden oder ob eine Regierungsbildung gelingt.
- Bundestag ist zuerst selbst für die Wahlprüfung zuständig
- Karlsruhe sieht die Bearbeitung der Einsprüche als zu langsam an
- Die Legitimation des Parlaments soll dadurch abgesichert werden
Beschwerde zur Fünf-Prozent-Hürde abgewiesen
Im konkreten Fall ging es um einen Einspruch gegen die Anwendung der Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl 2025. Der Beschwerdeführer wollte sich direkt an das Verfassungsgericht wenden. Karlsruhe verwarf die Beschwerde jedoch als unzulässig, weil der Bundestag über den Wahleinspruch noch gar nicht entschieden hatte. Zur Sache selbst, also zur Sperrklausel, äußerte sich das Gericht kaum. Fest steht aber: Der eigentliche Paukenschlag dieser Entscheidung ist die klare Mahnung an den Bundestag, die Wahlprüfung endlich mit mehr Nachdruck voranzutreiben.