25 Jahre Kampf um gleiche Rechte
Vor 25 Jahren trat in Deutschland das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Es gab homosexuellen Paaren erstmals einen rechtlichen Rahmen, blieb aber unvollständig und wurde erst 2017 von der Ehe für alle überholt.

Am 1. August 2001 begann in Deutschland ein neues Kapitel: Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz bekamen homosexuelle Paare erstmals einen rechtlich geregelten Status, der der Ehe in Teilen ähnelte. Bis zur vollständigen Öffnung der Ehe dauerte es aber noch 16 Jahre. Rückblickend gilt das Gesetz als wichtiger Schritt, auch wenn es in zentralen Punkten ungleich blieb.
Nach Einschätzung von Alexander Vogt aus dem Bundesvorstand von Queere Vielfalt e.V. war das Gesetz ein Durchbruch für die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare und zugleich die Basis für spätere Reformen. Es schuf unter anderem Regeln bei Erbrecht, Unterhalt und Aufenthaltsrecht. In anderen Bereichen wie Adoption und Steuerrecht blieb jedoch weiter Benachteiligung bestehen. Viele Verbesserungen mussten in den Jahren danach erst vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten werden.
Heftiger Streit in der Politik
Vor der Einführung wurde hart gestritten. CDU und CSU sahen in dem Vorhaben einen Angriff auf Ehe und Familie, während die SPD-Politikerin Margot von Renesse von einem längst fälligen Akt der Wiedergutmachung sprach. Verabschiedet wurde das Gesetz im November 2000 mit den Stimmen von SPD und Grünen, gegen Union und FDP. Dabei war die Bevölkerung damals schon offener als Teile der Politik: In einer Umfrage von 1999 unterstützten 55 Prozent der Befragten das Gesetz.
- Einführung der Lebenspartnerschaft: 1. August 2001
- Beschluss im Bundestag: November 2000
- Ehe für alle in Deutschland: 16 Jahre später
Ein Paar als Symbol des Wandels
Besonders eng ist die Geschichte des Gesetzes mit Reinhard Lüschow und seinem inzwischen verstorbenen Ehemann Heinz-Friedrich Harre verbunden. Die beiden waren das erste gleichgeschlechtliche Paar in Deutschland, das nach dem neuen Gesetz auf dem Standesamt eine Lebenspartnerschaft eintragen ließ. Zuvor hatten sie jahrelang für Gleichbehandlung gekämpft und schon 1992 gemeinsam mit vielen anderen Paaren versucht, offiziell das Aufgebot zu bestellen. Nach der Ablehnung zogen sie bis vor das Bundesverfassungsgericht.
Deutschland war mit der Reform international übrigens nicht an der Spitze. Dänemark hatte bereits 1989 eine Lebenspartnerschaft eingeführt, später folgten unter anderem Norwegen, Schweden, Island und Frankreich. Trotzdem markierte das Gesetz hierzulande einen Wendepunkt: nicht das Ende des Kampfes, aber den Moment, in dem gleichgeschlechtliche Paare erstmals einen festen Platz im deutschen Recht bekamen.