Polens Ehe-Stopp per Urteil
In Polen hat das Verfassungsgericht die Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen gestoppt. Damit kippt es eine Verordnung des Innenministeriums, obwohl der EuGH zuvor eine Anerkennung in der EU verlangt hatte.

Rückschlag für gleichgeschlechtliche Paare in Polen: Das Verfassungsgericht in Warschau hat entschieden, dass eine Verordnung zur Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Betroffen ist eine Regelung von Innenminister Marcin Kierwinski, die polnische Standesämter zur Anerkennung solcher Ehen verpflichtet hätte.
Das Gericht stützt sich auf die polnische Verfassung, in der die Ehe als Verbindung von Mann und Frau beschrieben wird. Die Verordnung sollte eigentlich Ende August in Kraft treten. Nun ist dieser Schritt vorerst gestoppt.
Konflikt mit EU-Recht
Brisant ist das Urteil auch wegen der europäischen Vorgeschichte: Der EuGH hatte im November entschieden, dass EU-Staaten gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen, wenn sie in einem anderen Mitgliedsland geschlossen wurden. Aus Sicht des Gerichts in Luxemburg gehört das zur Freizügigkeit innerhalb der EU, damit Bürgerinnen und Bürger ihr Familienleben auch beim Umzug in ein anderes Land fortsetzen können.
Auslöser des Falls war die Klage von zwei Männern, die 2018 in Berlin geheiratet hatten. Im März setzte das oberste Verwaltungsgericht Polens das EuGH-Urteil bereits in nationales Recht um und kam zu dem Schluss, dass solche Ehen anerkannt werden müssen.
PiS zog vor das Gericht
Doch dann griff die rechtskonservative Oppositionspartei PiS ein. Abgeordnete der Partei riefen das Verfassungsgericht an, das mehrheitlich mit Richterinnen und Richtern besetzt ist, die noch während der PiS-Regierungszeit ins Amt kamen und der Partei nahestehen.
- November: EuGH verlangt Anerkennung innerhalb der EU
- März: Polens oberstes Verwaltungsgericht setzt das Urteil um
- Ende August: Verordnung sollte wirksam werden
- Jetzt: Verfassungsgericht stoppt den Schritt
Damit prallen in Polen erneut nationales Verfassungsverständnis und europäische Rechtsvorgaben aufeinander. Für betroffene Paare bleibt die Lage vorerst unsicher.