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Sport16. Juli 2026, 17:00 Uhr · von Redaktion

EuGH bremst FIFA bei Beratern

Der Europäische Gerichtshof sieht mehrere FIFA-Regeln für Spielervermittler kritisch. Vor allem Vorgaben zur Kontaktaufnahme könnten gegen EU-Kartellrecht verstoßen; nun muss das Landgericht Mainz den Fall prüfen.

EuGH bremst FIFA bei Beratern

Der Streit um die Regeln für Spielervermittler im Fußball geht in die nächste Runde: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargemacht, dass Teile des FIFA-Regelwerks rechtlich problematisch sein könnten. Besonders im Fokus steht eine Vorschrift, nach der Berater Spieler oder Trainer mit laufendem Exklusivvertrag nur in einem eng begrenzten Zeitraum ansprechen dürfen. Nach Auffassung des Gerichts kann genau das mit dem EU-Kartellrecht kollidieren.

Mainz muss jetzt im Einzelfall entscheiden

Ausgelöst wurde das Verfahren durch eine Klage von Spielervermittlern vor dem Landgericht Mainz. Sie wollen erreichen, dass mehrere Vorgaben des FIFA-Reglements nicht mehr angewendet werden. Der EuGH hat nun keine endgültige Unwirksamkeit festgestellt, aber klare Leitlinien geliefert. Das Mainzer Gericht muss bei seiner späteren Entscheidung prüfen, ob die beanstandeten Regeln tatsächlich rechtswidrig sind.

Zur Debatte stehen mehrere Punkte des Reglements. Dazu zählen unter anderem:

  • Obergrenzen für die Vergütung von Vermittlern
  • Beschränkungen bei der Mehrfachvertretung
  • Transparenzpflichten
  • Vorgaben für die Lizenzierung
  • Regeln zur Kontaktaufnahme mit bereits gebundenen Spielern oder Trainern

FIFA verweist auf Schutz und Transparenz

Die FIFA verteidigt ihr Regelwerk mit dem Hinweis, dass es dem Schutz der Integrität des Fußballs und mehr Transparenz dienen solle. Der EuGH stufte das Verbot der Mehrfachvertretung, bestimmte Lizenzvoraussetzungen und die Kontaktregel allerdings als mögliche Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs in der EU ein. Jetzt muss das deutsche Gericht bewerten, ob diese Eingriffe durch Ziele des Gemeinwohls gerechtfertigt sein können – etwa zum Schutz von Spielern und Trainern vor missbräuchlichen Praktiken.

Die FIFA reagierte dennoch positiv auf die Entscheidung. Nach Ansicht des Verbands hat das Gericht bestätigt, dass zentrale Elemente wie Vergütungsgrenzen, die Lizenzierungspflicht und das Verbot der Mehrfachvertretung grundsätzlich gerechtfertigt sein können. Gleichzeitig dürfte das Urteil auch über den Einzelfall hinaus wichtig werden: Es könnte Signalwirkung für einen weiteren Rechtsstreit haben, den die Firma Rogon vor dem Bundesgerichtshof gegen ein Reglement des DFB führt. Die Regeln dort sind zwar nicht identisch, berühren aber ähnliche Fragen rund um die Arbeit von Spielervermittlern.