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Promis8. August 2026, 09:00 Uhr · von Redaktion

Zoff um 1587-Steakhouse

Travis Kelce und Patrick Mahomes wehren sich gegen eine Markenklage um das 1587 Steakhouse in Kansas City. Ein Unternehmen sieht seine Marke verletzt und hält die beiden NFL-Stars trotz ihres Einspruchs für mitverantwortlich.

Zoff um 1587-Steakhouse

Travis Kelce und Patrick Mahomes stecken in einem ungewöhnlichen Markenstreit. Auslöser ist das 1587 Steakhouse in Kansas City, für das die beiden NFL-Stars öffentlich geworben haben. Geklagt hat das Unternehmen 1587 Sneakers, das in dem Restaurantnamen eine Verletzung seiner bereits bestehenden Marke sieht.

Nach einem Bericht von TMZ wollen Kelce und Mahomes die Klage nun abweisen lassen. Ihr zentrales Argument: Sie hätten keine direkten Anteile an dem Lokal und keine Kontrolle über dessen Geschäfte. Außerdem verweisen sie demnach darauf, keinen Bezug zu New York zu haben – dort wurde der Fall eingereicht.

Klägerseite hält dagegen

Bei 1587 Sneakers kommt diese Verteidigung offenbar gar nicht gut an. In neuen Gerichtsunterlagen, über die TMZ berichtet, wird die Darstellung der Footballer spöttisch kommentiert. Die Klägerseite wirft den beiden vor, ihre Rolle im Nachhinein kleiner wirken zu lassen und sich nun nur noch als prominente Werbegesichter eines fremden Projekts darzustellen.

Aus Sicht der Kläger sprechen mehrere Punkte gegen diese Version:

  • Der Name 1587 setzt sich aus Mahomes' Trikotnummer 15 und Kelces Nummer 87 zusammen.
  • Auf der Restaurant-Website werden beide als zentrale Gesichter des Projekts präsentiert.
  • Ende 2025 gingen sie gemeinsam auf Pressetour, um das Steakhouse vorzustellen.

Verfahren läuft weiter

Genau diese Verbindung ist für die Kläger entscheidend. Auf dem offiziellen Auftritt des Restaurants wird das Lokal als Zusammenarbeit der beiden NFL-Stars in Partnerschaft mit Noble 33 beschrieben. Für 1587 Sneakers ist das ein deutlicher Hinweis darauf, dass Kelce und Mahomes eben nicht nur lose mit dem Projekt verbunden waren.

Eine Entscheidung gibt es bislang nicht. Das Verfahren läuft weiter, und nun muss geklärt werden, ob die beiden Sportler in dem Markenstreit tatsächlich vor Gericht die Verantwortung mittragen müssen – oder ob ihre Rolle rechtlich doch nur auf Werbung für das Steakhouse begrenzt war.

Foto: promiflash