Sozialhilfe wird jetzt strenger
In Österreich haben sich ÖVP, SPÖ und NEOS auf eine neue Sozialhilfe geeinigt. Die Reform soll ab 1. Jänner gelten und bringt strengere Regeln für Erwerbsfähige, neue Fixbeträge und Änderungen bei Kindern.

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Die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat sich auf die lange geplante „Sozialhilfe Neu“ verständigt. Die Eckpunkte wurden am Donnerstag präsentiert, der Beschluss im Nationalrat ist laut Regierung noch für November vorgesehen. In Kraft treten soll die Reform bereits mit 1. Jänner 2027. Ziel ist vor allem, die bisher teils sehr unterschiedlichen Regeln in den Bundesländern stärker anzugleichen.
Fixbeträge und strengere Regeln
Ein zentraler Punkt der Novelle: Beim Grundbetrag der Sozialhilfe sollen künftig Fixbeträge statt bloßer Höchstsätze gelten. Bisher konnten die Länder die im Gesetz festgelegten Obergrenzen auch unterschreiten. Künftig soll das nur mehr in bestimmten Fällen möglich sein, etwa wenn eigenes Einkommen angerechnet wird oder wenn Auflagen verletzt werden.
Als Basis dient weiterhin der Nettoausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende. Für 2026 liegt dieser bei 1.308,39 Euro, netto ergibt das laut Regierungsangaben rund 1.230 Euro. Gleichzeitig kündigt die Koalition bei erwerbsfähigen Bezieherinnen und Beziehern schärfere Vorgaben an. Besonders im Fokus steht dabei eine neue abgestufte Sanktionslogik im Zusammenhang mit Zuwanderung, Integration und dem Einstieg in den Arbeitsmarkt.
Änderungen auch für Kinder und Länder
Nicht nur bei Erwachsenen wird nachgeschärft. Auch für Kinder sind Änderungen vorgesehen: Der Bund gibt künftig Mindest- und Höchstsätze vor, die Länder behalten aber einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung. Teilweise Verbesserungen sind außerdem für Menschen mit Behinderung geplant.
- Nationalratsbeschluss laut Regierung: im November angepeilt
- Geplantes Inkrafttreten: 1. Jänner 2027
- Umsetzungsfrist für die Länder: etwa ein halbes bis dreiviertel Jahr
Nicht umgesetzt wird hingegen ein früher diskutierter großer Umbau: Die Betreuung aller arbeitsfähigen Sozialhilfebeziehenden wandert nun doch nicht komplett zum AMS. Damit braucht die Regierung auch keine Zweidrittelmehrheit. Sozialministerin Korinna Schumann sprach von einem letzten Sicherheitsnetz für Menschen in Not, während aus der Koalition zugleich betont wurde, dass Sanktionen bei Fehlverhalten spürbar sein sollen.
Quelle: ORF