Rätsel um Haralds Millionen-Erbe
Nach dem Tod von König Harald V. ist offen, wer seinen privaten Nachlass erhält. Unklar bleibt auch, ob Mette-Marits Sohn Marius Borg Høiby trotz fehlender Verwandtschaft per Testament bedacht wurde.

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Nach dem Tod von König Harald V. am 28. August 2026 ist zwar die Thronfolge geregelt – sein Sohn wurde als Haakon VIII. neuer König. Offen ist aber weiter, wie Haralds privates Vermögen verteilt wird. Im Raum steht laut norwegischen Medien ein Nachlass in Höhe von mehreren hundert Millionen Kronen.
Wer gesetzlich erben könnte
Offizielle Angaben zum Vermögen gibt es bislang nicht. Ebenso unbekannt ist, ob ein Testament existiert. Nach der gesetzlichen Erbfolge kämen zunächst Haralds engste Angehörige infrage:
- Königin Sonja mit einem Viertel des Nachlasses
- König Haakon VIII. und Prinzessin Märtha Louise, die den Rest unter sich aufteilen würden
Damit läge der Anteil der beiden Kinder rechnerisch bei jeweils 37,5 Prozent. Diese Verteilung könnte sich allerdings ändern, falls Harald ein Testament hinterlassen oder schon zu Lebzeiten Vermögen übertragen haben sollte.
Was ist mit Marius Borg Høiby?
Besonders viel Aufmerksamkeit bekommt die Frage, ob auch Haralds Enkel berücksichtigt wurden. Gesetzlich hätten sie nur dann Anspruch, wenn ihr jeweiliger Elternteil bereits verstorben wäre. Dennoch wäre es möglich gewesen, sie per Testament oder Schenkung zu bedenken.
Das gilt auch für Marius Borg Høiby, den Sohn von Königin Mette-Marit. Er wuchs zwar im Umfeld der norwegischen Königsfamilie auf, ist mit Harald aber nicht verwandt und gehört deshalb nicht zu den gesetzlichen Erben. Falls er dennoch etwas erhalten sollte, könnte das nur über eine letztwillige Verfügung oder eine Schenkung erfolgt sein. Ob das der Fall ist, ist derzeit nicht bekannt.
Zusätzliche Fragen wirft der Umgang mit königlichen Immobilien auf. Die Anwesen Kongsseteren und Prinsehytta wurden bereits an eine unbekannte Person übertragen. Ob das mit Haralds Nachlass zusammenhängt, ist offen. Schon früher hatte die Verteilung königlichen Vermögens für Diskussionen gesorgt: Nach dem Tod von Olav V. mussten dessen Kinder ein großes Erbe aufteilen, bei Teilen der Kunstsammlung entschied damals sogar das Los.
Quelle: bunte