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Politik24. Juli 2026, 19:02 Uhr · von Redaktion

Karlsruhe stoppt Afghanen-Stopp

Das Bundesverfassungsgericht hat den pauschalen Widerruf von Aufnahmezusagen für Afghanen in Deutschland teilweise kassiert. Karlsruhe verlangt Einzelfallprüfungen statt eines generellen Stopps.

Karlsruhe stoppt Afghanen-Stopp

Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung beim Umgang mit gefährdeten Afghaninnen und Afghanen Grenzen gesetzt. Konkret kippte Karlsruhe den pauschalen Widerruf von Aufnahmezusagen, den die Regierung Ende 2025 für viele Betroffene verhängt hatte. Zwar könne Deutschland solche freiwilligen Zusagen grundsätzlich wieder zurücknehmen – aber nicht ohne Prüfung jedes einzelnen Falls.

Hintergrund ist die Lage seit der Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021. Deutschland hatte verschiedene Aufnahmeprogramme für Menschen geschaffen, die in Afghanistan wegen ihrer Arbeit oder ihres Engagements in Gefahr geraten waren. Dazu zählten unter anderem frühere Ortskräfte sowie Menschen, die sich für Demokratie, Frauenrechte oder Rechtsstaatlichkeit eingesetzt hatten. Insgesamt wurden laut Quelle mehr als 36.000 Menschen aufgenommen.

Viele warten weiter in Pakistan

Im Mai 2025 setzte die Regierung von Friedrich Merz die Programme aus. Im Dezember folgte dann der Widerruf zahlreicher Zusagen, unter anderem für Personen auf der sogenannten Menschenrechtsliste. Noch immer hoffen rund 400 Afghaninnen und Afghanen, die bereits eine Zusage erhalten hatten, aus Pakistan nach Deutschland einreisen zu können.

  • Aufnahmeprogramme seit 2021 für gefährdete Afghanen
  • Aussetzung durch die Bundesregierung im Mai 2025
  • Pauschaler Widerruf vieler Zusagen im Dezember 2025
  • Karlsruhe verlangt nun Einzelfallprüfungen

Klage einer Frauenrechtsaktivistin

Ausgelöst wurde die Verfassungsbeschwerde durch eine afghanische Frauenrechtsaktivistin und ihre zwei minderjährigen Söhne. Vor den Verwaltungsgerichten war sie mit ihrer Klage auf ein Visum zuvor gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht folgte ihrer Argumentation nicht vollständig, gab ihr aber teilweise recht. Der Beschluss ist damit ein wichtiger Teilerfolg für Betroffene, die seit Jahren auf ihre Ausreise warten.

Die zentrale Botschaft aus Karlsruhe: Ein genereller Schlussstrich reicht nicht. Wenn Deutschland einmal Schutz in Aussicht stellt, darf ein Rückzieher nicht schematisch erfolgen – sondern nur nach genauer Prüfung des Einzelfalls.