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Politik6. November 2026, 15:01 Uhr · von Redaktion

EU greift TikTok hart an

Die EU-Kommission wirft TikTok vor, mit seinem Empfehlungsalgorithmus die psychische Gesundheit von Nutzerinnen und Nutzern zu gefährden. Im Fokus steht die „For You“-Seite, die laut Brüssel besonders Kinder und Jugendliche in problematische Content-Spiralen ziehen kann.

EU greift TikTok hart an

Foto: isamiga76 / Wikimedia Commons, CC BY 2.0

Der Streit zwischen EU-Kommission und TikTok spitzt sich weiter zu. Nach vorläufigen Ermittlungsergebnissen aus Brüssel soll die Plattform mit ihren Videoempfehlungen die Gesundheit von Nutzerinnen und Nutzern gefährden. Vor allem psychische Belastungen könnten durch den endlosen Strom personalisierter Inhalte verstärkt werden. TikTok droht damit im Rahmen des EU-Gesetzes über digitale Dienste eine empfindliche Strafe.

„Rabbit Hole“-Effekt im Visier

Im Zentrum steht die „For You“-Seite der App. Genau dort sieht die Kommission den sogenannten „Rabbit Hole“-Effekt: Nutzer verlieren sich immer tiefer in einem Thema und bekommen fortlaufend ähnlichen Content ausgespielt. Nach Ansicht der Behörde kann das besonders heikel werden, wenn sich Inhalte um Traurigkeit, Einsamkeit oder das eigene Körperbild drehen. Gerade Kinder und Jugendliche seien dadurch besonders gefährdet.

Brüssel wirft TikTok vor, das Risiko bisher nicht wirksam begrenzt zu haben. Auch vorhandene Werkzeuge der App reichen der Kommission demnach nicht aus. Selbst der Button „Nicht interessiert“ sei zu schwach, um den Feed spürbar zu verändern.

  • Betroffen ist vor allem die personalisierte Startseite „For You“
  • Die EU sieht Risiken für Suchtverhalten sowie Ess- und Angststörungen
  • Der Algorithmus soll sich nicht mehr an der Wiedergabedauer orientieren
  • Nutzer sollen deutlich mehr Kontrolle über ihre Inhalte bekommen

Drittes Verfahren gegen die Plattform

Für TikTok ist es nicht die erste Konfrontation mit Brüssel. Es ist bereits das dritte Verfahren, in dem die EU-Kommission der von Bytedance betriebenen App Verstöße gegen den DSA vorwirft. Eine Strafe wurde seit dem ersten Verfahren im Februar 2024 zwar noch nicht verhängt. Doch die Kritik wächst, weil Beobachter der Kommission ein zu langsames Vorgehen vorhalten.

Neben dem aktuellen Fall läuft zudem ein weiteres Verfahren wegen anderer App-Mechanismen. Auch dort geht es um die Sorge, dass Minderjährige durch Funktionen wie das automatische, ununterbrochene Abspielen von Videos in ein suchtförderndes Nutzungsmuster geraten könnten.

Quelle: Tagesschau