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Sport6. Oktober 2026, 17:02 Uhr · von Redaktion

Ski-WM-Boss vor Gericht

Kurz vor der Ski-WM in Crans-Montana gerät OK-Präsident Claude-Alain Schmidhalter unter Druck. Die Walliser Staatsanwaltschaft wirft ihm in einem Geschäftsfall Betrug über mehr als 300'000 Franken vor.

Ski-WM-Boss vor Gericht

Wenige Monate vor der alpinen Ski-WM in Crans-Montana sorgt ein Gerichtsfall für Unruhe: Claude-Alain Schmidhalter, Präsident des Organisationskomitees und Vizepräsident von Swiss Ski, muss sich vor Gericht verantworten. Dabei geht es laut SRF nicht um seine Funktion im Sport, sondern um Vorgänge rund um seine Ingenieursfirma in Brig-Glis.

Vorwurf: Ex-Partner um Geld gebracht

Die Walliser Staatsanwaltschaft wirft Schmidhalter Betrug und untreue Geschäftsführung vor. Zusammen mit einem weiteren Beschuldigten soll er einen früheren Geschäftspartner um mehr als 300'000 Franken gebracht haben. Hintergrund ist eine vertragliche Regelung, wonach ein ausscheidender Mitinhaber nach dem Firmenwert und den Gewinnen der vergangenen Jahre ausbezahlt werden sollte.

Nach Darstellung der Anklage sollen Schmidhalter und sein Komplize die Gewinne der Firma absichtlich klein gehalten haben, als der Partner in Pension gehen wollte. Der Vorwurf: Über überhöhte Rechnungen einer anderen Baufirma sei Geld aus der Ingenieursfirma abgezogen worden, damit am Ende weniger ausbezahlt werden musste.

Verhandlung Ende Oktober

Die Staatsanwaltschaft fordert für beide Angeklagten jeweils 23 Monate Gefängnis auf Bewährung sowie eine Busse von 10'000 Franken. Zusätzlich sollen bei beiden 55'000 Franken für Ersatzforderungen des mutmasslich Geschädigten eingezogen werden.

  • Verhandlung: 27. Oktober
  • Gericht: Bezirksgericht Brig-Glis
  • Betroffen: Schmidhalters unternehmerische Tätigkeit, nicht seine Sportfunktion

Schmidhalter weist die Vorwürfe laut «Blick» zurück. Er verweist demnach darauf, dass die Buchhaltungen korrekt und nach den geltenden Vorschriften geführt worden seien. Auch Swiss Ski bestätigt die Kenntnis des Verfahrens, äussert sich wegen des laufenden Falls aber nicht weiter. Für Schmidhalter und den weiteren Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: SRF