Rückschlag bei Sterbehilfe
Das britische Unterhaus hat ein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe in England und Wales überraschend abgelehnt. Erlaubt worden wäre sie nur für todkranke Erwachsene mit einer Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten.

Foto: Colin / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Für die Befürworter der Sterbehilfe in Großbritannien ist es ein herber Dämpfer: Das britische Unterhaus hat einen Gesetzentwurf zur Legalisierung der Sterbehilfe in England und Wales überraschend abgelehnt. Vorausgegangen war eine emotionale Debatte im Parlament.
Der Entwurf sah vor, Sterbehilfe unter klar begrenzten Bedingungen zuzulassen. Betroffen gewesen wären volljährige, todkranke Menschen, denen nach ärztlicher Einschätzung weniger als sechs Monate Lebenszeit bleiben. Bislang ist die Beihilfe zum Suizid in Großbritannien weiterhin strafbar.
Fast identischer Vorstoß scheitert
Schon im vergangenen Jahr hatten Abgeordnete einem ähnlichen Gesetzesvorschlag zugestimmt. Danach kam das Vorhaben jedoch im House of Lords nicht weiter, weil dort zahlreiche Änderungsanträge eingebracht wurden. Um das Thema erneut ins Rollen zu bringen, legte die Labour-Abgeordnete Lauren Edwards einen nahezu identischen Text vor – doch diesmal bekam der Entwurf keine Mehrheit.
- Abstimmung im Unterhaus: Gesetz abgelehnt
- Geltungsbereich: England und Wales
- Vorgesehen nur für Erwachsene mit tödlicher Erkrankung
- Aktuelle Rechtslage: Beihilfe zum Suizid bleibt strafbar
Vorhaben wohl vorerst gestoppt
Mit dem Nein aus dem Unterhaus ist die Legalisierung der Sterbehilfe in England und Wales zunächst vom Tisch. Britische Medien gehen laut Bericht davon aus, dass in der laufenden Legislaturperiode kaum noch mit einem neuen Gesetz zu rechnen ist. Die nächste reguläre Parlamentswahl ist für 2029 vorgesehen.
Quelle: ORF