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Politik14. Oktober 2026, 15:01 Uhr · von Redaktion

Nationalrat lockert Abschiebung

Der Nationalrat in Österreich hat ein Gesetzespaket beschlossen, das Abschiebungen aus der Haft erleichtern soll. Ab 1. November können bestimmte ausländische Straftäter schon nach der halben Strafe in ihr Heimatland entlassen werden.

Nationalrat lockert Abschiebung

Foto: Wikimedia Commons / Bernhard Holub, CC BY-SA 4.0

Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetzespaket beschlossen, das den Umgang mit ausländischen Straftätern deutlich verändern soll. Kernpunkt ist eine erleichterte Abschiebung direkt aus der Haft. In Kraft treten sollen die neuen Regeln am 1. November. Im Parlament stellte sich nur die FPÖ gegen die Novelle.

Geplant ist, dass bestimmte ausländische Verurteilte nach der Hälfte ihrer Freiheitsstrafe bedingt in ihr Herkunftsland entlassen werden können – auch dann, wenn sie dem nicht zustimmen. Ausgenommen sind allerdings Verurteilungen wegen schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte sowie terroristischer Straftaten. Voraussetzung ist außerdem ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. EWR-Bürger und begünstigte Drittstaatsangehörige fallen nicht unter diese Regelung.

Mehr Druck auf Abschiebungen

Justizministerin Anna Sporrer bezeichnete den Beschluss im Nationalrat als weiteren Schritt zur Entlastung von Straf- und Maßnahmenvollzug. Innenminister Gerhard Karner verwies darauf, dass in den ersten neun Monaten des Jahres bereits rund 3.000 verurteilte Straftäter Österreich verlassen hätten. Mit der neuen Regelung erwartet er zusätzlichen Schub – auch für die Polizei, weil bei einer direkten Abschiebung aus der Haft keine Schubhaft mehr nötig sei.

  • Abschiebung nach halber Strafzeit soll leichter werden
  • Start der neuen Regeln: 1. November
  • Schwere Gewalt-, Sexual- und Terrordelikte sind ausgenommen
  • Haftaufschub bei kürzeren Strafen wird ausgeweitet

Auch Haftaufschub wird erweitert

Das Paket enthält noch weitere Änderungen. Künftig soll der Haftantritt bei Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren aufgeschoben werden können; bisher lag die Grenze bei einem Jahr. Außerdem können auch Erwachsene einen längeren Aufschub beantragen, wenn sie dadurch eine laufende Berufsausbildung abschließen können. Gleichzeitig will die Regierung die sogenannte „Haft in der Heimat“ für EU-Bürger forcieren.

Kritik kam aus mehreren Richtungen. Die FPÖ sprach von „Strafrabatten“ und warnte vor einem Abbau der Generalprävention. NEOS hielten den Freiheitlichen vor, keine eigenen Lösungen vorzulegen. Auch die Grünen meldeten Bedenken an: Aus ihrer Sicht fehlen zusätzliche Haftplätze und mehr Justizwachepersonal, während die Bedingungen in den Gefängnissen schon jetzt problematisch seien.

Quelle: ORF