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Musik & Film15. September 2026, 19:01 Uhr · von Redaktion

Klagen gegen Streaming-Preise

Verbraucherschützer gehen in Deutschland gegen Preiserhöhungen bei Netflix, Apple TV und Wow vor. Für Kundinnen und Kunden sollen je nach Vertrag Rückzahlungen von 200 bis 700 Euro erreicht werden.

Klagen gegen Streaming-Preise

Foto: Dillan Payne / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Mehr Geld fürs Streaming-Abo gezahlt als erlaubt? Genau das wollen Verbraucherschützer jetzt vor Gericht klären lassen. Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat in Deutschland drei Verbandsklagen gegen die Anbieter Netflix, Apple TV und Wow angestoßen.

Im Kern geht es um die Frage, ob laufende Abos überhaupt ohne ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden teurer werden durften. Nach Darstellung des Vereins sollen sich die Plattformen dabei auf Preisanpassungsklauseln in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen gestützt haben. Aus Sicht der Verbraucherschützer sind diese Regelungen jedoch unangemessen und deshalb unwirksam.

Rückzahlungen von bis zu 700 Euro im Raum

Für betroffene Kundinnen und Kunden will der VSV nun Rückforderungen durchsetzen. Je nach Vertrag könnten laut Verein 200 bis 700 Euro zusammenkommen. Das Geld sei ohne rechtliche Grundlage gezahlt worden, so die Argumentation. Der in Wien ansässige Verein arbeitet dafür mit einer Berliner Kanzlei und einem Prozessfinanzierer zusammen.

  • Anhängig sind Verfahren in Berlin und Bayern.
  • Betroffene können sich den Klagen kostenlos anschließen.
  • Die Aktenzeichen liegen beim Kammergericht Berlin und beim Bayerischen Oberlandesgericht vor.

DAZN-Fall liefert einen Hinweis

Ganz neu ist die rechtliche Debatte um Streaming-Preise nicht. Erst Anfang September hatte das OLG Hamm in einem Verfahren gegen DAZN erkennen lassen, dass es deutliche Preiserhöhungen der Jahre 2021 und 2022 wohl für rechtswidrig hält. Damals war der Preis für Bestandskunden zunächst von 11,99 auf 14,99 Euro gestiegen und später auf 29,99 Euro pro Monat hochgesetzt worden.

Das Gericht sah die zugrunde liegenden Klauseln nach vorläufiger Einschätzung als zu unklar an. Verbraucher könnten daraus nicht ausreichend erkennen, wann und unter welchen Bedingungen Preise angepasst werden dürfen. Ein Urteil in dem Verfahren soll am 18. November fallen. Für die neuen Klagen gegen Netflix, Apple TV und Wow könnte diese Entscheidung ein wichtiger Fingerzeig werden.

Quelle: Tagesschau