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Politik7. Oktober 2026, 15:01 Uhr · von Redaktion

Kabinetts-Ja gegen Deepfake-Gewalt

Das Bundeskabinett hat in Deutschland einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt beschlossen. Geplant sind neue Straftatbestände gegen sexualisierte Deepfakes, heimliche intime Aufnahmen, Fake-Profile und Cyberstalking mit Trackern.

Kabinetts-Ja gegen Deepfake-Gewalt

Foto: Wikimedia Commons / Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0 de

Die Bundesregierung will Menschen künftig besser vor digitaler Gewalt schützen. Das schwarz-rote Bundeskabinett hat dazu einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig beschlossen. Jetzt muss noch der Bundestag darüber entscheiden.

Im Zentrum stehen neue Strafvorschriften gegen bildbasierte sexualisierte Gewalt. Erfasst werden sollen unter anderem sexualisierte Deepfakes, heimlich angefertigte intime Aufnahmen etwa in einer Sauna sowie die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos. Auch verdeckte Aufnahmen von bekleideten intimen Körperstellen sollen strafbar werden, wenn sie eindeutig sexualisiert sind.

Mehr Schutz vor Fake-Profilen und Trackern

Der Entwurf geht noch weiter. Geplant sind außerdem Änderungen beim Identitätsmissbrauch im Netz, zum Beispiel durch Fake-Profile. Künftig soll ausdrücklich strafbar sein, wenn unter dem Namen einer real existierenden Person rufschädigend kommuniziert wird. Ebenfalls im Blick: Cyberstalking mithilfe satellitengestützter Tracker.

  • neue Regeln gegen sexualisierte Deepfakes
  • Strafen für heimliche intime Aufnahmen
  • Vorgehen gegen Fake-Profile und Identitätsmissbrauch
  • Schutz vor Cyberstalking mit Trackern

Auslöser der Debatte

Hubig hatte digitale Gewalt als massives Problem beschrieben, das sich im Netz rasant verbreite und für Betroffene schwere Folgen haben könne. Besonders oft treffe es Frauen. Mehr Aufmerksamkeit bekam das Thema zuletzt auch durch den Fall Collien Fernandes, die ihrem Ex-Mann Christian Ulmen unter anderem vorwirft, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und pornografische Inhalte verbreitet zu haben. Ulmen weist die Anschuldigungen zurück, es gilt die Unschuldsvermutung.

Kritik kommt unterdessen vom Deutschen Richterbund. Dort heißt es, schärfere Gesetze allein reichten nicht aus. Damit der Rechtsstaat Betroffene wirksam schützen könne, müssten auch die chronisch überlasteten Justizbehörden personell besser ausgestattet werden.

Quelle: Tagesschau